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   RG, 16.02.1937 - VII 233/36   

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RG, 16.02.1937 - VII 233/36 (https://dejure.org/1937,613)
RG, Entscheidung vom 16.02.1937 - VII 233/36 (https://dejure.org/1937,613)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1937 - VII 233/36 (https://dejure.org/1937,613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, bei dessen Abschluß sich beide Parteien in einem Irrtum über die Geschäftsgrundlage befunden haben. 2. Welche Anforderungen sind an den Entlastungsbeweis nach § 831 BGB. zu stellen bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 356
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52

    Rechtsmittel

    Denn auch wenn die Geschäftsgrundlage von vornherein fehlte, dieser Mangel aber erst nachträglich erkannt worden ist, ist die Rechtsfolge nicht die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, sondern seine Anpassung im Rahmen des § 242 BGB an die tatsächlichen Verhältnisse, wobei allerdings nach Treu und Glauben auch eine völlige Lösung von den Vertragspflichten eintreten kann (RGZ 153, 356 [358]; BGH in BB 1952, 330; = NJW 1952, 778).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72

    Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim

    Bei diesem Sachverhalt war der Kläger berechtigt, sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Beklagten völlig zu lösen (vgl. RGZ 153, 356; BGH LM BGB § 779 Nr. 2, § 242 Bb Nr. 12).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege;

    Die Gemeinde muß aber die geeigneten organisatorischen Maßnahmen treffen, um die regelmäßige Beaufsichtigung und Ausbesserung der Straßen zu gewährleisten; sie muß dazu den Vollzug, die Angemessenheit und die Tauglichkeit ihrer Anordnungen fortlaufend überwachen sowie sicherstellen, indem sie eine lückenlose Organisation schafft und die Tätigkeit der danach bestellten Bediensteten im allgemeinen beaufsichtigt (RGZ 89, 136; 153, 356/360; BGH VersR 1954, 414; 1955, 307).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 97/54

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle kann nicht § 779 BGB herangezogen werden (BGH vom 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51 - LM Nr. 2 zu § 779), es können nur die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, die auch auf Vergleiche Anwendung finden (BGH a.a.O.; RGZ 152, 403; 153, 356 [358]).

    Es kann auch lediglich zu einer Anpassung des Vertrages an die veränderte Sachlage führen, wenn so eine den Interessen beider Parteien gerechtwerdende Lösung gefunden werden kann (RGZ 153, 356 [359]; JW 1937, 2036; RGRK 10. Aufl. Anm. 6 zu § 242; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] [837]; Betriebsberater 1953, 217 [218]; Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 72/52 - LM Nr. 18 zu § 242 Bb).

  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 50/63

    Widerklageantrag eines Handelsvertreters auf Auskunfterteilung bezüglich

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß die Sonderregelung des § 779 Abs. 1 BGB weder die Anwendung der Grundsätze vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage noch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ausschließt (RGRK z. BGB 11. Aufl. § 779 Anm. 39, 40 m.w.Nachw., insbesondere RGZ 152, 403; 153, 356; BGH LM Nr. 18 zu BGB § 242 B b).
  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 12/51

    Rechtsmittel

    Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls geboten (RG JW 1937, 2036 5 ; RGZ 168, 121 [126]; 152, 403; 153, 356, [358]; OGHZ 4, 91 [96] und die dort angeführten Entscheidungen des OGH; BGH vom 15. Juni 1951 V ZR 86/50).
  • BGH, 01.12.1967 - VI ZR 126/66

    Abgrenzung zwischen Auslegung und Geschäftsgrundlage eines Vergleichs i.R.d.

    Unter solchen Gesichtspunkten sind auch Einwendungen der Art. wie sie die Klägerin gegen den Vergleich erhebt, in der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen gewürdigt worden (vgl. RGZ 108, 105; 122, 200; 152, 403; 153, 356; BGHZ 25, 390; BGH LM BGB § 242 Bb Nr. 18, § 779 Nr. 2, 10 a, 24; NJW 1961, 1460 [BGH 07.06.1961 - VIII ZR 69/60]; VersR 1963, 1219).
  • BGH, 18.11.1958 - V ZR 40/57

    Rechtsmittel

    Daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht notwendig zu einer vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, sondern in derartigen Fällen jeweils geprüft werden muß, ob ein dem Grundsatz von Treu und Glauben gerecht werdendes Ergebnis sich nicht bereits durch Anpassung dieses Verhältnisses an die veränderte Sachlage erreichen läßt, hat der erkennende Senat schon in seinem früheren Urteil in diesem Rechtsstreit hervorgehoben, und dieser Gedanke entspricht der allgemein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. z.B. RGZ 100, 129, 132; 153, 356, 359; BGH LM § 242 (Bb) BGB Nr. 18; § 779 BGB Nr. 2).
  • BGH, 17.09.1953 - III ZR 293/52

    Rechtsmittel

    Es ist ferner an der vom Berufungsgericht bereits angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. dazu weiter RGZ 89, 136 [137] und 153, 356 [360]; JW 1932, 3163) festzuhalten, dass die für die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Strassen verantwortlichen Gemeinwesen die eigene durch ihre verfassungsmässig oder gemäss § 30 BGB bestellten Vertreter wahrzunehmende und eine Entlastungsmöglichkeit aus § 831 BGB nicht gestattende Verpflichtung zur Überwachung der in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht veranlassten Maßnahmen trifft.
  • BGH, 20.10.1966 - III ZR 244/64

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches aus einem zwischen den Parteien

  • BGH, 12.05.1965 - IV ZR 122/64

    Klage auf Ersatz eines Verfolgungsschadens - Schaden an Eigentum und im

  • BGH, 22.09.1959 - VIII ZR 132/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1954 - VI ZR 3/53

    Rechtsmittel

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